Unsere Schule ist eine von sieben Grundschulen der Großen Kreisstadt Pirna. Sie befindet sich in dem beschaulichen Ortsteil Pirna-Neundorf. Unsere ca. 90 Schulkinder kommen nicht nur aus Pirna-Neundorf, Pirna Rottwerndorf und Pirna Südvorstadt, sondern auch aus der Nachbargemeinde Dohma OT Cotta A und B sowie Goes. Sie werden von vier Lehrerinnen und einer Lehramtsanwärterin unterrichtet.
Aktuelles
Nichts als Wasser - Klasse 2
In den vergangenen Sachunterrichtsstunden beschäftigten sich die Schüler der zweiten Klasse mit dem Thema Wasser. Jeder Schüler erhielt sein eigenes Experiment, welches er der Klasse vorstellen sollte. Sie bekamen eine Vielzahl von verschiedenen Eindrücken, was unser Wasser alles kann. So manch Einer kam aus dem Staunen nicht mehr heraus, wenn sich das Wasser aufeinmal zu einem "Berg" auf dem Wasserglas häufte, eine Büroklammer auf einmal schwamm, oder sich bestimmte Stoffe überhaupt nicht in Wasser auflösten.
Müllsammelaktion der 4. Klasse
Heute waren wir mit unserer 4. Klasse 2 Stunden lang bei sonnigem Wetter in Pirna- Neundorf unterwegs, um Müll zu sammeln. Gleich auf dem ersten Stückchen bis zur Haltestelle fand sich schon jede Menge Bonbonpapier, Zigarettenstummel, etc.
Die Kinder waren mit großer Begeisterung bei der Sache und füllten ihre mitgebrachten Mülltüten. Auch größere Dinge wie kaputte Fahrradschlösser, Blumentöpfe und Flaschen wurden vom Wegesrand aufgesammelt. Wir freuen uns, dass wir den Verein "unterm Gottleubabogen e.V." bei ihrem Frühjahrsputz unterstützen und einen kleinen Teil zum Schutz der Umwelt beitragen konnten.
Gern sind wir im nächsten wieder mit dabei! Die Klasse 2 wird am 31.03.2023 ihren Beitrag für ein sauberes Neundorf beisteuern.
Inkrafttreten Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) zum 01. Januar 2023
<< Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. >>